Freitag, 28. Dezember 2018
Strafen für vergessliche Patienten
Wer Facharztvisiten oder diagnostische Leistungen, die ab Jahresbeginn 2019 vorgemerkt werden, verstreichen lässt, ohne zwei Arbeitstage vorher abzusagen, der muss 35 Euro Strafe zahlen zuzüglich der Zustellungsspesen.
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Wer Facharztvisiten oder diagnostische Leistungen, die ab Jahresbeginn 2019 vorgemerkt werden, verstreichen lässt, ohne zwei Arbeitstage vorher abzusagen, der muss 35 Euro Strafe zahlen zuzüglich der Zustellungsspesen. - Video: stol