Ab dem 3. August 2026 verlieren die Personalausweise in Papierform endgültig ihre Gültigkeit, auch wenn sie ein späteres Ablaufdatum aufweisen.Ab diesem Datum kann das Papierdokument weder im Inland noch für Auslandsreisen verwendet werden.Um die kontinuierliche Gültigkeit des Identitätsdokuments zu gewährleisten, werden Bürgerinnen und Bürger, die noch im Besitz eines Personalausweises in Papierform sind, gebeten, diesen durch die elektronische Identitätskarte (CIE) zu ersetzen. Dieses Dokument entspricht den europäischen Sicherheitsstandards und ist sowohl zur persönlichen Identifikation als auch für Reisen in die Länder der Europäischen Union und in Staaten mit entsprechenden Abkommen gültig.Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Austausch des Papierausweises gegen die elektronische Identitätskarte jederzeit beantragt werden kann, auch vor dem auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum. Der Wechsel vom Papierdokument zur elektronischen Identitätskarte gilt nicht als Duplikat und führt daher nicht zur Verdoppelung der Verwaltungsgebühren.Eine angemessene Planung der Antragstellung trägt dazu bei, Wartezeiten zu verkürzen und mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Es ist daher wichtig, die Gültigkeit des eigenen Identitätsdokuments rechtzeitig zu überprüfen und im Falle eines Papierausweises frühzeitig einen Termin für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte zu vereinbaren, um eine Häufung von Anträgen kurz vor der Frist sowie organisatorische Schwierigkeiten – insbesondere in der Zeit vor den Sommerreisen – zu vermeiden.Für weitere Informationen über die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte wird empfohlen, die offiziellen Informationskanäle zu konsultieren oder sich an die zuständigen Gemeindebehörden zu wenden.Es ist möglich, einen Termin für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte beim Standesamt zu vereinbaren.zum Artikel der Gemeinde