Um der herrschenden Wasserknappheit entgegenzuwirken hat Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Maßnahmenpaket zur Einschränkung des Wasserverbrauchs erlassen: - sämtliche Nutzer von Wasser, insbesondere die Landwirtschaft und sonstige Wirtschaftstreibende sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten oder Parkanlagen, sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken. - die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sind aufgerufen, Abnehmer mit hohem Verbrauch, wie Eigentümer größerer Gärten, über die zwingende Notwendigkeit von Wassereinsparungen zu informieren.- die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8:00 und 19:00 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen.- das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Zudem ist die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen verboten.- Bewässerungen in der Landwirtschaft zwischen 06:00 und 21:00 Uhr mittels Oberkronenberegnung sind untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.zum Artikel der Gemeinde