Mit Art. 11 des Gesetzesdekretes vom 26. Juni 2026, Nr. 108 sind dringende Bestimmungen bezüglich der Gültigkeit der Identitätskarte in Papierform erlassen worden.Diese sehen unter anderem vor, dass bis zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) das noch gültige Papierdokument als Erkennungsdokument zur Ausübung von Grundrechten und für den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Versicherungsleistungen sowie gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen, für die Zustellung von Post und Gerichtsakten, für die Auszahlung oder Einzahlung von Geld bei Bankinstituten und Instituten, die Finanz- oder Postdienstleistungen erbringen, verwendet werden kann. Diese Bestimmung gilt bis zum 31. Januar 2027.Trotz dieser vorgesehenen Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten in Papierform, möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dennoch dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) bei der Gemeinde zu stellen.zum Artikel der Gemeinde