Italienische Wahlberechtigte, welche für mindestens 3 Monate vorübergehend aus Arbeits- oder Studiengründen oder aus medizinischen Gründen im Ausland leben und ihre zusammenlebenden Familienangehörigen können innerhalb 18.02.2026 direkt in der Wohnsitzgemeinde einen Antrag um Briefwahl stellen. Der Antrag kann persönlich, per Post oder unter dieser E-Mail eingehen.Hier finden Sie den Antrag um Briefwahl.