Gemäß und im Sinne der Artikel 60 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 97 vom 26.06.2025 den folgenden Abänderungsvorschlag angenommen/ genehmigt hat:Annahme des Vorschlags zur Abänderung des Wiedergewinnungsplanes der Gemeinde Kurtinig: Historischer Ortskern, Unterzone A2, MEE 06/ 07/ 08 und Korrektur von allgemeinen materiellen Fehlern.Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen und im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen Einwände oder Vorschläge einbringen.zum Artikel der Gemeinde