Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:Dass in der nächsten Gemeindeausschusssitzung folgendes Planungsinstrument behandelt wird:Mischgebiet M1 "Reschenstraße/Boznerstraße" - Abänderung des Durchführungsplanes - I. Maßnahme (Art. 60 des L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018 i.g.F.).Beschluss samt Unterlagen werden an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen. Zuständig:Egon Pöhlzum Artikel der Gemeinde