Mit dem Winter rückt auch die Verantwortung für sichere Gehwege und Dächer näher.Laut Art. 15 der Ortspolizeiverordnung sind Eigentümer, Verwalter und gegebenenfalls Mieter verpflichtet, Schnee und Eis von Dächern zu entfernen, wenn Gefahr für Passant:innen besteht – auch wenn Schneefänge vorhanden sind. Gefahrenzonen müssen abgesichert und gekennzeichnet werden. Zudem sind Gehsteige und Fußwege vor Gebäuden und Geschäften freizuhalten. Wichtig: Schnee darf nicht auf öffentliche Grünflächen oder Pflanzen gehäuft werden. Die Gemeinde Lana bittet um Beachtung dieser Regelungen zum Schutz aller.zum Artikel der Gemeinde