Am Freitag, 27.03.2026 von 07:00 bis 18:00 Uhr gilt ein temporäres Parkverbot mit Zwangsabschleppung am Parkplatz „Gampen“ in der Gampenstraße und am Parkplatz „Raiffeisen“.Grund dafür sind notwendige Instandhaltungsarbeiten. Die zuständige Firma ist für die ordnungsgemäße Beschilderung verantwortlich. Siehe Anordnungen des Bürgermeisters Nr. 42/2026 und 043/2026 auf der Amtstafel.zum Artikel der Gemeinde