In Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 36 vom 28.07.2025 und in Anwendung der Bestimmungen der Gemeindeverordnung zur Regelung von Verträgen und des Kgl. Dekretes Nr. 827/1924 gibt der Bürgermeister bekannt, dass diese Gemeinde folgendes Vermögensgut bzw. folgende Infrastruktur im Eigentum der Gemeinde zum Zwecke des Verkaufes versteigertBestehende Teilstücke des eigenen Glasfasernetzes auf dem Gemeindegebiet