Für die in der Autonome Provinz Bozen gelegenen Immobilien ist die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet. Die GIS-Verordnung und der Beschluss über die GIS-Steuersätze für 2025 können auf der Internetseite der Gemeinde Mühlwald unter www.gemeinde.muehlwald.bz.it eingesehen werden.Die GIS muss für Gebäude und Baugründe bezahlt werden.Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ (UaB) verwendet werden, per Landesgesetz (Artikel 9 Absatz 4 Landesgesetz Nr. 3/2014) festgelegt. Die Gemeinde Mühlwald ist eine Gemeinde, deren gesamtes Gebiet als strukturschwaches Gebiet gemäß BLR Nr. 887/2023, Anhang B) eingestuft ist. Demnach werden für die „Urlaub auf dem Bauernhof“-Gebäude nachfolgende Steuersätze angewandt: für Gebäude der UaB-Betriebe mit bis zu 74 Erschwernispunkten wird der Steuersatz von 0,3 % angewandt, die Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten sind befreit. Die Akontozahlung der GIS ist innerhalb 16. Juni 2025 einzuzahlen. Die Einzahlung kann sowohl in der Bank als auch in der Post oder mittels Homebanking erfolgen unter ausschließlicher Verwendung des Formulars F24. Ende Mai 2025 erhalten sie die entsprechenden Briefe. Die Briefe mit dem Betrag Null bzw. unter 10,01 € werden nicht verschickt.Sofern diese nicht stimmen sollten, muss der Betrag der Steuer aufgrund der tatsächlichen Eigentums- oder Besitzverhältnisse neu berechnet werden.Das Steueramt der Gemeinde steht Ihnen für weitere Informationen und für die Neuberechnung der geschuldeten Steuer zur Verfügung und zwar zu folgenden Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und unter folgender Telefonnummer: 0474 / 65 31 35.