Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.02.2025 die neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 01.01.2025 und die dazugehörenden Steuersätze und Freibeträge genehmigt.Ab dem Jahr 2025 gilt:ordentlicher Steuersatz von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen ImmobilienHauptwohnung: Steuersatz von 0,4 % - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: Euro 834,68Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe samt Zubehör an Verwandte in gerader Linie bis zum 1. Grad: Steuersatz von 0,46%Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: befreitUrlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,3 %Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit weniger als 40 Erschwernispunkte: steuersatz von 0,56 %Privatzimmervermieter und vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag und Wohnsitz des Mieters: Steuersatz 0,73 %zur Verfügung stehende Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung: Steuersatz 0,96 %ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz) Wichtige Informationen zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer entnehmen Sie dem Südtiroler Bürgernetz.Gemeinderatsbeschluss Festlegung Steuersätze und Freibeträge GISzum Artikel der Gemeinde