Der Kostenbeitrag für die Mahlzeiten in den Landeskindergärten im verpflichtenden Kindergartenjahr wird wie folgt festgesetzt:Monatsgebühr von 52,80 € zuzüglich MwSt. für die in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder;Monatsgebühr von 76,92 € zuzüglich MwSt. für die nicht in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder.Die Monatsgebühr für die nicht verpflichtenden Kindergartenjahre in den Landeskindergärten wird wie folgt festgesetzt:55,00 € für die in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder;80,00 € für die nicht in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder.Die Eltern, deren Kinder im Landeskindergarten eingeschrieben sind und denselben besuchen, müssen die monatliche Gebühr unabhängig vom Einkommen bezahlen; für jedes weitere eingeschriebene Kind einer Familie wird eine Reduzierung von 50 % gewährt.