Im Sinne des Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“, informieren wir Sie, dass der Gemeinderat demnächst das gegenständliche Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft der Gemeinde Rodeneck einleiten wird.Der Entwurf für das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft der Gemeinde Rodeneck wird anschließend zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. Während dieses Zeitraumes kann jede/jeder Anmerkungen vorbringen.zum Artikel der Gemeinde