Die Gemeindeverwaltung informiert, dass zur Zeit 2 Betten für die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen (Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12) im Gemeindekontingent verfügbar sind. Für diese 2 Betten kann bis zum 30. Juni 2026 angesucht werden. Ansuchen für gastgewerbliche Betten können zur Zeit nicht eingereicht werden, da keine Betten verfügbar sind.Anträge auf Zuteilung von Gästebetten auf Gemeindeebene können nur auf den von der Gemeinde bereitgestellten Formularen gestellt werden.Allgemeine InformationenDie Beherbergungsbetriebe können die Zuteilung von Betten auf Gemeindeebene gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25 vom 26.09.2022, Art. 7 und auf der Grundlage der Kriterien, die in der durch den Beschluss des Gemeinderats Nr. 43 vom 19.12.2024 genehmigten Verordnung festgelegt sind, beantragen.An wen sich diese Dienstleistung richtetUnternehmen oder Privatpersonen, die Gästezimmer bereits vermieten oder jene die vermieten möchten, die zu den folgenden Kategorien gehören:gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit (Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58)private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen (Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12)Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof (Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7)So geht'sLaden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es ausFügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei (siehe Liste unten)Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen per beglaubigter E-Mail an: schenna.scena@legalmail.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, wenn der Antrag nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet wirdNotwendige DokumenteDokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sindPläne mit Angabe der Raumflächen und in denen die beantragten Gästebetten in den jeweiligen Zimmern bzw. in den Zimmern der Ferienwohnungen eingezeichnet worden sindKopie des gültigen Identitätsausweises des/der Antragstellers/in, wenn der Antrag händisch unterzeichnet wirdJedes andere Dokument, das sich nicht im Besitz der öffentlichen Verwaltung befindetFormulareAntrag um Zuweisung von Gästebetten (der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden u. alle notwendigen Anlagen enthalten, ansonsten wird er abgelehnt)Kosten und VoraussetzungenStempelmarke (Nicht stempelsteuerpflichtig sind öffentliche Körperschaften, ehrenamtliche Vereinigungen, Organisationen ohne Gewinnabsichten, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände und Sportfördereinrichtungen, die vom nationalen olympischen Komitee anerkannt sind. Die Stempelsteuer kann über den Vordruck F24, Abschnitt Staatskasse – Gebührenkode 2501, entrichtet werden.)16,00 EuroFälligkeiten und TermineDie Anträge um Zuweisung von Gästebetten könnenvom 1. Jänner bis zum 30. Juniund vom 1. Juli bis 31. Dezember jeden Jahres eingereicht werdenFür die Zuweisung von Betten wird eine Rangliste der Betriebe erstellt.Die Zuweisung der Gästebetten wird innerhalb von 60 Tagen erfolgen.zum Artikel der Gemeinde