Im Vergleich zu den vorangegangenen Saisonen gibt es wichtige Neuerungen. Alle Verbringungen von und zur Alm müssen jetzt über das Portal Vetinfo in der Nationalen Datenbank (BDN) erfasst werden. Die Verbringung ZUR Alm wird vom Bauern selbst oder seinem Beauftragten gemeldet, die Verbringung VON der Alm wird vom Almbetreiber vorgenommen.Der Kodex der Sonderverwaltung BNR Alminteressentschaft SCHLUDERNSER BERGL ist: 094BZ01PHier finden Sie weitere Informationen sowie das zweisprachige Rundschreiben Nr. 4/2026 des Landestierärztlichen Dienstes:Informationen Alpung 2026 - Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 5578/2026 vom 08.04.2026zum Artikel der Gemeinde