Mit Beschluss vom Nr. 133/2025 hat die italienische Aufsichtsbehörde ARERA eine neue Ausgleichskomponente eingeführt UR3, die zu den beiden anderen bereits geltenden Ausgleichskomponenten (UR1 und UR2) hinzukommt. Das bedeutet für alle Nutzer (häusliche/nicht häusliche), dass auf der Müllrechnung für das Jahr 2025 folgende Kosten ausgewiesen werden:UR1: Ausgleichskomponente zur Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der zufällig gefischten Abfälle und der freiwillig eingesammelten Abfälle in Höhe von 0,10 €;UR2: Ausgleichskomponente zur Abdeckung der für außergewöhnliche Ereignisse/Naturkatastrophen anerkannten Ermäßigungen in Höhe von 1,50 €;UR3: Ausgleichskomponente zur Deckung der Ermäßigungen, die den Begünstigten des Sozialbonus für Abfall gewährt werden in Höhe von 6,00 €.Diese Maßnahme gilt auf dem gesamten Staatsgebiet und ist gesetzlich vorgesehen.zum Artikel der Gemeinde