Die Autonome Region Trentino – Südtirol hat das Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 mit dem Titel „Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren“ genehmigt. Dieses ist im Amtsblatt Nr. 39 vom 25. September 2025, Beilage Nr. 3, veröffentlicht worden.Das Gesetz sieht vor, dass bei der Geburt, Adoption oder familiären Anvertrauung eines Kindes die Region unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag gewähren wird, der auf die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzrentenform und/oder die Unterstützung der entsprechenden Beitragsleistung abzielt.Das Gesetz verfolgt demzufolge das Ziel, das Vorsorgesparen durch eine Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren zu stärken, um die Kultur der Zusatzrentenversicherung zugunsten der Kinder und ihrer Familien zu unterstützen.Fristen und Modalitäten für die Stellung der entsprechenden Anträge sind dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Informationsmaterial zu entnehmen:Broschüre - Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten LebensjahrenInfoblatt - Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren(Die gegenständliche Veröffentlichung erfolgt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Centrum Pensplan AG)zum Artikel der Gemeinde