Der Bürgermeister gibt bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 14/2025 der Entwurf des Gemeindeentwicklungsprogrammes genehmigt und das Verfahren laut Art. 53 des L.G. Nr. 9/2018 eingeleitet wurde. Sämtliche Unterlagen sind bis einschließlich 30.05.2025 an der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht unter „Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Raum- und Landschaftsplanung“. Im Zeitraum der Veröffentlichung kann jeder Stellungnahmen und Vorschläge einbringen.zum Artikel der Gemeinde