Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2026 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt. Interessierte Betriebe können die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.Für die Anträge um Zuweisung darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden.Die Anträge werden im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. April sowie vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres angenommen. Im Hinblick auf die Vorzugskriterien und die Verfügbarkeit des Kontingents wird innerhalb 30 Tage ab Ablauf der vorgesehenen Abgabefrist der Gesuche eine Rangliste erstellt, nach der die Gästebetten zugewiesen werden.Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse tscherms.cermes@legalmail.it, per E-Mail an info@gemeinde.tscherms.bz.it oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde, mit Vermerk des Datums und genauer Zeitangabe der Vorlage, eingereicht werden.Weitere Informationen können Sie der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen.Verordnung Zuweisung von Gästebettenzum Artikel der Gemeinde