Es wird mitgeteilt, dass die Gemeinde heute begonnen hat die Begünstigten über die Berechtigung für den Erhalt der sog. „Carta dedicata a te“ (= „Für Sie bestimmte Karte“) zu informieren, und dass außerdem ab heute, für einen Zeitraum von wenigstens 30 Tagen, und jedenfalls bis zur Frist für die erste Zahlung (16.12.2025), gemäß Art. 7 Abs. 4 des Ministerialdekrets vom 30. Juli 2025, die Liste der Begünstigten der Karte unter Liste der Begünstigsten veröffentlicht und einsehbar ist, wo man also, unter Bezugnahme auf die eigene ISEE-Protokollnummer (zu verwendendes Kriterium laut den offiziellen FAQs um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten), nachsehen kann, ob man zu den Begünstigten gehört oder nicht.“zum Artikel der Gemeinde