Die Bedarfserhebung läuft bis 30. September 2026 Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihren Wohnbedarf zu melden und damit die weitere Planung der neuen Wohnbauzone in Innichen mitzugestalten.Im Rahmen der letzten Informationsveranstaltung zur neuen Wohnbauzone in Innichen wurde über die verschiedenen Möglichkeiten des geförderten Wohnbaus sowie über die weiteren Planungsschritte informiert.Wie angekündigt, stehen nun die Präsentation der KVW Arche zum Thema „Geförderter Wohnbau in Innichen – Bestehende und neue Formen der Wohnbauförderung und ihre praktische Umsetzung“ sowie der Bedarfserhebungsbogen zur Verfügung. Jetzt Bedarf meldenAlle Personen bzw. Familien, die Interesse an einer zukünftigen Wohnmöglichkeit in der neuen Wohnbauzone haben, werden gebeten, den Bedarfserhebungsbogen auszufüllen und bis spätestens 30. September 2026 an die KVW Arche zu übermitteln: 📧 info@arche-kvw.org Folgende Wohnformen stehen zur Auswahl:Neubau auf gefördertem Grund der Gemeinde – Wohnung in einem MehrfamilienhausNeubau auf gefördertem Grund der Gemeinde – ReihenhausKauf – Wohnung mit PreisbindungMiete – Wohnung in einem gemeinnützigen Mietwohnhaus (maximaler Mietpreis: Landesmiete minus 5 %) Wichtig: Die Bedarfserhebung ist unverbindlich. Die Abgabe des Bedarfserhebungsbogens stellt keine definitive Zusage und keine Verpflichtung zum späteren Erwerb oder zur Anmietung einer Wohnung dar. Es handelt sich ausschließlich um eine Erhebung des derzeit bestehenden Wohnbedarfs.EEVE-Erklärungen 2024 und 2025Für die Prüfung, ob die jeweiligen Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllt werden können, ist es wichtig, die EEVE für die Jahre 2024 und 2025 für den gesamten zukünftigen Haushalt berechnen zu lassen. Gemeint sind jene Personen, die voraussichtlich gemeinsam in die neue Wohnung einziehen werden. Bei Fragen zum Bedarfserhebungsbogen, zu den verschiedenen Wohnformen oder zu den Voraussetzungen steht die KVW Arche gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auch im Bedarfserhebungsbogen angeführt.📅 Einreichfrist: 30. September 2026 Einreichung des BedarfserhebungsbogensDer vollständig ausgefüllte Bedarfserhebungsbogen ist gemeinsam mit den EEVE-Erklärungen 2024 und 2025 bis spätestens 30. September 2026 an die Arche im KVW zu übermitteln.Der Bedarfserhebungsbogen steht hier zum Download zur Verfügung:[Bedarfserhebungsbogen herunterladen] Wer Interesse an einer zukünftigen Wohnmöglichkeit in der neuen Wohnbauzone hat, wird gebeten, den Bedarf jetzt zu melden. Je mehr Rückmeldungen eingehen, desto besser kann der tatsächliche Bedarf ermittelt und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Gemeinde Innichen bedankt sich bei allen Interessierten für ihre Mitarbeit und Unterstützung.zum Artikel der Gemeinde