Die Wahllokale sind am Sonntag für die Stimmabgabe von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet, am Montag von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr.Wahlberechtigt sind alle italienischen Staatsbürger/innen, die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind und am am Tag der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.Für die Stimmabgabe benötigen Sie den Wahlausweis und einen Personalausweis.Vom Wahlamt dieser Gemeinde erhalten Sie:- ein Duplikat, sollten Sie den Wahlausweis verloren haben;- Ihren Wahlausweis, sollten Sie erst kürzlich Ihren Wohnsitz in diese Gemeinde verlegt haben. Bitte bringen Sie hierfür den Wahlausweis der vorherigen Wohnsitzgemeinde mit.- einen neuen Wahlausweis, wenn auf Ihrem aktuellen bereits alle verfügbaren Felder abgestempelt worden sind. Bitte bringen Sie hierfür den vollen Wahlausweis mit.Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Gemeindewahlamt hierfür wie folgt geöffnet:- Freitag, 06.06.2025, von 09.00 bis 18.00 Uhr- Samstag, 07.06.2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr- Sonntag, 08.06.2025 von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr- Montag, 09.06.2025 von 07.00 Uhr bis 15.00 UhrFür telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindewahlamtes gerne zur Verfügung:Gemeinde Kaltern a.d.W.: Tel. 0471/968831 oder 0471/968830Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums https://dait.interno.gov.itzum Artikel der Gemeinde