Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Akonto 2025In den nächsten Tagen erhalten Sie die Berechnung der geschuldeten GIS Steuer, zusammen mit dem Einzahlungsschein F24. Wir bitten Sie, die darin angeführten Daten aufmerksam zu überprüfen. Sofern diese nicht stimmen sollten, muss die geschuldete Steuer neu berechnet werden.Die Akontozahlung muss innerhalb 16. Juni 2025 mit dem beigelegten Formblatt F24 erfolgen. Die Zahlung kann bei der Bank oder der Post oder per Homebanking vorgenommen werden.Änderung der Steuersätze für das Jahr 2025:Urlaub auf dem Bauernhof0,56%Privatzimmervermieter/Ferienwohnungen0,56%Unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte0,46%Vermietete Wohnung MIT meldeamtlichen Wohnsitz des Mieters0,46%Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an das Steueramt der Gemeinde Kaltern „steueramt@kaltern.eu“ oder melden sich unter folgenden Telefonnummern 0471 / 968840 – 968841 und zwar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr.Die Gemeindeverwaltungzum Artikel der Gemeinde