Am 22. und 23. März 2026 werden Bürger und Bürgerinnen zur Abstimmung über ein Verfassungsreferendum aufgerufen. Gegenstand der Volksabstimmung ist das Verfassungsgesetz mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“. Die Wahllokale sind für die Stimmabgabe wie folgt geöffnet:- Sonntag, 22.03.2026 von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr- Montag, 23.03.2026 von 07.00 Uhr bis 15.00 UhrZur Wahl werden jene Bürgerinnen und Bürger zugelassen, die in den Wählerlisten eingetragen sind und am 22.03.2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben.Für die Stimmabgabe benötigen Sie den Wahlausweis und einen Personalausweis.Vom Gemeindewahlamt dieser Gemeinde:- erhalten Sie ein Duplikat, sollten Sie den Wahlausweis verloren haben;- erhalten Sie Ihren Wahlausweis, sollten Sie erst kürzlich Ihren Wohnsitz in diese Gemeinde verlegt haben. Bitte bringen Sie hierfür den Wahlausweis der vorherigen Wohnsitzgemeinde mit.- erhalten Sie einen neuen Wahlausweis, wenn auf Ihrem aktuellen bereits alle verfügbaren Felder abgestempelt worden sind. Bitte bringen Sie hierfür den vollen Wahlausweis mit.Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Gemeindewahlamt hierfür wie folgt geöffnet:- Freitag, 20.03.2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr- Samstag, 21.03.2026 von 09.00 bis 18.00 Uhr- Sonntag, 22.03.2026 von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr- Montag, 23.03.2026 von 07.00 Uhr bis 15:00 UhrFür telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindewahlamtes gerne zur Verfügung:Gemeinde Kaltern a.d.W.: Tel. 0471/968831 oder 0471/968830Stimmabgabe mit BegleitpersonDie Wählerinnen und Wähler mit Behinderung, die nicht imstande sind allein ihr Wahlrecht auszuüben, können ihre Stimme mit Hilfe einer frei gewählten Begleitperson abgeben. Die Begleitperson muss in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sein.Das eventuell von dem/der Vorsitzenden des Wahlsitzes verlangte ärztliche Zeugnis wird von den Amtsärzten/Amtsärztinnen ausgestellt, die vom Sanitätsbetrieb bestellt werden (Dienst für Hygiene in Bozen, Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 439211).Die blinden Wählerinnen und Wähler können anstelle des ärztlichen Zeugnisses den Ausweis des italienischen Blindenverbandes vorweisen.Nützliche Informationen finden Sie auf der Homepage auf folgender Webseite https://dait.interno.gov.it/wahlenzum Artikel der Gemeinde