Nach Anhörung des Gemeindeausschusses hat die Bürgermeisterin mit Anordnung Nr. 150/2024 folgende Richtlinien bis auf Widerruf für die Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung festgelegt: - die Weihnachtsbeleuchtung darf jährlich ab folgenden Terminen in Betrieb sein:- ab 20.11. bis max. 15.01. die öffentlichen Beleuchtungen- ab dem 1. Adventswochenende bis max. 06.01. jegliche private Beleuchtung - folgende Vorgaben sind weiterhin einzuhalten:- dezente Weihnachtsbeleuchtung- keine farbigen Lampen, bzw. NUR weiße Lampen- keine blinkenden oder sich bewegenden Lichtelemente Gemäß Rundschreiben des Quästors Cat.23/2008/P.A.S.I. vom 12.11.2008, unterliegt das Errichten von Weihnachtsbeleuchtung in der Nähe von Wohngebieten und/oder längs öffentlicher Straßen einer Genehmigung von Seiten des Bürgermeisters. Die Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung muss durch eine einfache Meldung dem Bürgermeister der Gemeinde Kastelruth mitgeteilt werden. Die Meldung soll folgende Angaben enthalten: persönlichen Daten des Melders, Ort, Art und Dauer der Beleuchtung.zum Artikel der Gemeinde