Zur Information und Beteiligung der Bevölkerung im Sinne des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 671 vom 06.11.2025:Ausweisung der Freizeitanlage "Kräuterlehrpfad" auf Gp. 697/3 K.G. GoldrainBeschluss samt Unterlagen werden an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.Innerhalb dieser Frist können bei der Gemeinde die Anmerkungen zum Planentwurf eingebracht werden.Der BürgermeisterMauro Dalla Barbazum Artikel der Gemeinde