Zur Information und Beteiligung der Bevölkerung im Sinne des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird angekündigt, dass der untenstehende Planentwurf von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft begutachtet wurde und nun beabsichtigt wird, das Änderungsverfahren einzuleiten:Änderung von Art. 20 (Zone für die Erzeugung von Energie) der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan zur Errichtung eines Wärmespeichers für das Fernheizwerk LatschBeschluss samt Unterlagen werden nach erfolgter Beschlussfassung an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.Innerhalb dieser Frist können bei der Gemeinde die Anmerkungen zum Planentwurf eingebracht werden.Zusätzlich dazu wird die Veröffentlichung des Planentwurfes auch auf der Internetseite der Gemeinde und an den Anschlagtafeln im Gemeindegebiet bekanntgegeben.Es wird vorgeschlagen, die auf der Folgeseite rot (für die Lesbarkeit auf der Homepage in fett und kursiv) markierten Ergänzungen in den Art. 20 der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan einzufügen:Art. 20Zone für die Erzeugung von EnergieArt. 20Zone per la produzione di energiaDiese Zone umfasst die Flächen, welche als Gewerbegebiet mit besonderer Zweckbestimmung für die Erzeugung thermischer und elektrischer Energie bestimmt sind.Questa zona comprende le aree destinate come zona per insediamenti produttivi con la specifica destinazione d’uso per impianti per la produzione di energia termica ed elettrica.In der graphisch eigens gekennzeichneten Zone zwischen SS38 und Etsch kann ein Fernheizwerk errichtet werden.Nella zona appositamente evidenziata graficamente tra la ss38 e l’Adige può essere realizzata una centrale per il teleriscaldamento.Diese Anlage und die erforderlichen Zusatzanlagen und Infrastrukturen können durch Privatinitiative im Sinne des Art. 16 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997 errichtet und geführt werden.Quest’impianto ed i necessari accessori nonché le infrastrutture possono essere costruite e gestite tramite l’iniziativa privata ai sensi dell’art. 16 della legge urbanistica provinciale 11 agosto 1997, n. 13.Es gelten folgende Bestimmungen:Valgono le seguenti prescrizioni:höchstzulässige Baumassendichte: 5,0 m³/m²höchstzulässige überbaubare Fläche: 50%höchstzulässige Gebäudehöhe: 12,0 mMindestgrenzabstand: 5 mZulässige Betriebswohnung im Höchstausmaß von 495 m³Höchstzulässige Versiegelung des Bodens: 90 %Höchstzulässige Gebäudehöhe für die Errichtung eines Wärmespeichers: 24,0 m über dem StraßenniveauDensità edilizia massima: 5,0 m³/m²Rapporto massimo di copertura: 50%altezza massima: 12,0 mdistanza minima dal confine: 5 mabitazione di servizio consentita nella misura di 495 m³rapporto massimo di superficie impermeabile: 90%altezza massima consentita dell’edificio per la costruzione di un accumulatore di calore: 24,0 m sopra il livello della stradaDer BürgermeisterMauro Dalla Barbazum Artikel der Gemeinde