Gegen Ende November 2025 sendet die Stadtgemeinde Bruneck den BürgerInnen die Informationsbroschüre GIS 2025 zu, welche die Bestimmungen der Gemeindeimmobiliensteuer und die Berechnung der einzelnen Liegenschaftspositionen schildert. Mit den Beschlüssen Nr. 8/2023, 5/2025 und 6/2025 hat die Gemeinde die GIS-Regelung beschlossen. Dem Informationsschreiben GIS 2025 ist ein Formular F24 beigelegt, auf welchem die Beträge angeführt sind, die als Saldo 2025 innerhalb 16. Dezember 2025 geschuldet sind; die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen.BürgerInnen, von denen keine Steuer geschuldet ist, erhalten keine Mitteilung. Wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Dezember 2025 eintrifft. Die Dienststelle Steuern und Gebühren der Stadtgemeinde Bruneck (Rufnummer+39 0474 545258 - E-Mail: imu@gemeinde.bruneck.bz.it) steht für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.zum Artikel der Gemeinde