Am 6. Juni findet das Schlossberg Open Air und am 7. und 8. Juni das Crazy Castle Festival statt. Beide Konzerte enden um 02:00 Uhr. Das Open Air beginnt um 18:00 Uhr, während das Crazy Castle Festival an beiden Tagen bereits um 15:00 Uhr beginnt. Es gelten folgende Verkehrsregeln: Aus Sicherheitsgründen wird die Verbindungsbrücke über der Reischacher Straße, die den Schlossberg mit dem Kühbergl verbindet, an allen drei Konzerttagen gesperrt, ebenso die Zufahrt von der Reischacher Straße in Richtung Waldfriedhof. Gesperrt werden auch folgende gebührenpflichtige Parkplätze in der Reischacher Straße: Parkplatz "Messner Mountain Museum": dort befindet sich der Eingangsbereich zum Konzertgelände, Parkplatz „Schlosskurve“: wird für die Rettungs- und Einsatzkräfte freigehalten.Die Reischacher Straße LS66 wird aus Sicherheitsgründen, im Bereich des Schlossberges, während des Crazy Castle Festivals, am 7. und 8. Juni, jeweils von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, des darauffolgenden Tages gesperrt. Von dieser Sperrung ausgenommen sind Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der AnrainerInnen und Organisatoren und der öffentliche Personennahverkehr. Reischach ist über die Brunecker Südumfahrung der SS49 und die Ausfahrt Bruneck Mitte zu erreichen. Als Parkplätze stehen das Parkhaus Parking Rathaus, Parking NOBIS, der Parkplatz beim Mobilitätszentrum und der Stegener Marktplatz zur Verfügung.Es gelten folgende Verhaltens- und Sicherheitsregeln:Das Konzertgelände wird an allen drei Tagen abgesperrt. Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket erlaubt. Im abgesperrten Konzertgelände ist der Ausschank von Getränken in Glasbehältern (Flaschen, Gläser, Bierkrüge…) verboten. Das Mitführen von Glasbehältern und anderen gefährlichen Gegenständen ins Festgelände ist nicht erlaubt. Die Getränke im Festgelände werden in kompostierfähigen Bechern verabreicht.Für das Crazy Castle Festival am 7. und 8. Juni wird ein zusätzliches Areal in der Wiese unterhalb des Schlossberges als Zeltplatz ausgewiesen und abgesperrt. Während des Crazy Castle Festivals sind der Konsum und das Mitführen von alkoholischen Getränken auch an folgenden Orten außerhalb des Festgeländes verboten: Schlossberg, Schlosswiese, Reischacher Straße im Bereich des Schlossberges, Raingasse, Schlossweg, Kühbergl, Waldheimer Weg, Tschurtschenthalerpark.Die Ordnungskräfte werden Kontrollen durchführen. Bei Missachtung des Verbotes werden mitgeführte alkoholische Getränke abgenommen und es folgt eine Verwaltungsstrafe.zum Artikel der Gemeinde