BeschreibungHier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung, zur Bezahlung und zum Antrag auf Tarifreduzierung des Mensadienstes.Für wenSchüler/innen, die in Bruneck eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen, können an der Schulausspeisung teilnehmen. In den Grundschulen wird die Mensa an vier Tagen pro Woche angeboten, sofern die Aufsichten an den einzelnen Schulstellen über Freiwillige organisiert werden können. An den Mittelschulen wird die Mensa an den Tagen angeboten, an denen Nachmittagsunterricht stattfindet. An den Oberschulen können die Schüler/innen an allen Wochentagen die Mensa nutzen.So geht'sAnmelden können sich Schüler/innen, die eine Grund-, Mittel- oder Oberschule in Bruneck besuchen und an der Schulausspeisung teilnehmen möchten. Minderjährige müssen von ihren Eltern angemeldet werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst anmelden.Die Anmeldeformulare werden von der Gemeinde verteilt und eingesammelt.Für Grund- und Mittelschüler/innen kann um eine Tarifreduzierung angesucht werden. In dieser PDF-Datei finden Sie alle weiteren Informationen: InformationsblattWas ist notwendigAbgabe des ausgefüllten Formulars in der GemeindeBei Allergien/Unverträglichkeiten ist ein ärztliches Attest notwendig, das dem Sanitätsbetrieb zur Prüfung weitergeleitet wird.Was Sie erhaltenDie angemeldeten Schüler/innen erhalten ein Mittagessen in den Schulmensen. Fristen und FälligkeitenDie Anmeldeformulare werden im Frühjahr des vorhergehenden Schuljahres verteilt.Im Herbst kann um Tarifreduzierung angesucht werden. Das diesbezügliche Formular und den Abgabetermin finden Sie nach Beginn des Schuljahres auf dieser Seite.KostenDie Kosten pro Mittagessen für Schüler/innen der Grund- und Mittelschulen betragen 4,50 €. Es besteht die Möglichkeit einer Tarifreduzierung. Der Tarif für Oberschüler/innen beläuft sich auf 5,00 € pro Mahlzeit. Es ist keine Tarifreduzierung möglich.Die Tarifbegünstigung (Ansuchen) wird auf der Grundlage der einheitlichen Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) und zwar des Faktors wirtschaftliche Lage der Kernfamilie des Nutzers (FWL) gewährt.Kinder und Jugendliche, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in geschützten Wohnstrukturen der Bezirksgemeinschaft Pustertal untergebracht sind, sind von der Entrichtung der Monatsgebühr befreit.Zugang zum DienstZu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Dienststelle Steuern und Gebühren oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter +39 0474 545234.