Mit dem nahenden Herbst und angesichts der in den letzten Jahren festgestellten klimatischen Veränderungen hat die Gemeinde Leifers bereits im Jahr 2019 eine Maßnahme ergriffen, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen – insbesondere jener besonders gefährdeten Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.Schon damals wurde vom Bürgermeister eine Verordnung erlassen, die die vorzeitige Inbetriebnahme sowie die verlängerte Nutzung der Heizungsanlagen erlaubt – also auch außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums vom 15. Oktober bis zum 15. April.Dank dieser Regelung ist es möglich, die Heizungsanlagen vom 1. bis zum 14. Oktober sowie vom 16. April bis zum 10. Mai in Betrieb zu nehmen, sofern ungünstige Wetterbedingungen vorliegen. Die Maßnahme ermöglicht es, außergewöhnliche Kälteeinbrüche außerhalb der normalen Heizperiode angemessen zu bewältigen.Die vorzeitige oder verlängerte Inbetriebnahme ist nur dann zulässig, wenn die offiziellen Wetterprognosen des Landeswetterdienstes Südtirol für mindestens drei aufeinanderfolgende Tage sowohl Tiefsttemperaturen unter 10°C als auch Höchsttemperaturen unter 18°C vorhersagen.Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeister gemäß D.P.R. 74/2013, der es erlaubt, bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen per Verordnung von d en üblichen Heizzeiträumen abzuweichen.Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits, angemessen beheizte und gesunde Wohnverhältnisse für die Bevölkerung sicherzustellen, und andererseits den Hausverwaltungen und Technikern einen klaren rechtlichen Rahmen zu bieten, damit sie die Heizungsanlagen umsichtig und effizient betreiben können.Die Gemeindeverwaltung ruft dennoch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dieser Möglichkeit auf: Heizungen sollten nur bei tatsächlichem Bedarf eingeschaltet werden, um Energieverschwendung zu vermeiden und den Ausstoß umweltschädlicher Emissionen so gering wie möglich zu halten.Die Verordnung gilt bis auf Widerruf und kann in ihrer vollständigen Fassung auf der offiziellen Website der Gemeinde Leifers eingesehen werden.