Derzeit ist die Veröffentlichung - an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz - eines Beschlüsses des Gemeindeausschusses betreffend eine Änderung des Artikels 59 der Durchführungsbestimmungen des Bauleitplanes. Anmerkungen dazu können bis 21. April 2026 vorgebracht werden.zum Artikel der Gemeinde