Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten werden vom 2. bis 13. März in der Fluggigasse der abwechselnde Einbahnverkehr sowie ein Parverbot mit Zwangsabschleppung gelten. Der Zugang bzw. die Zufahrt der Anrainer*innen wird je nach Fortschritt der Arbeiten gewährleistet. Freie Zufahrt für Anrainer*innen von 18 bis 8 Uhr.zum Artikel der Gemeinde