Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten werden vom 16 . bis 31. März - jeweils von 7 bis 18 Uhr - in der Manzonistraße (ab Hausnummer 57 bis zur Rätiabrücke) ein Durchgangsverbot für Fußgänger*innen und ein Durchfahrtsverbot (ausgenommen Anrainer*innen zwischen 18 und 7 Uhr) gelten. Zudem wird ein permanentes Parkverbot mit Zwangsabschleppung eingeführt.zum Artikel der Gemeinde