Wer eine öffentliche Veranstaltung mit bis zu 2.000 Teilnehmer*innen organisiert, muss künftig nicht mehr auf die vorherige Genehmigung durch Gemeinde warten: Es reicht aus, spätestens fünf Tage vor der Veranstaltung eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) an die Gemeindeverwaltung zu senden.zum Artikel der Gemeinde