Um die von der Firma Freiraum GmbH benötigten Entlade- und Hebearbeiten mit einem Mobilkran zu ermöglichen, wurde in der Totistraße, im Abschnitt zwischen den Hausnummern 41 und 51, ein vorübergehendes Durchfahrtsverbot verhängt. Die Maßnahme gilt vom 31. März 2026 bis zum 1. April 2026 für die Dauer einer Stunde innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.zum Artikel der Gemeinde