Senatorin Elizabeth Warren, die als mögliche Präsidentschaftskandidatin der Demokraten 2020 gilt, forderte das Kabinett nun auf, den Zusatzartikel möglicherweise doch noch anzuwenden.Das „25th Amendment“ von 1967 regelt im Detail, was zu geschehen hat, wenn die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten wegen Todes, Rücktritts oder Amtsunfähigkeit neu zu besetzen sind. Dabei geht es auch um eine Entfernung des Präsidenten aus dem Amt gegen dessen Willen.Der 4. Absatz legt ein Procedere für den Fall fest, dass der Vizepräsident und die Kabinettsmehrheit meinen, der Präsident sei „unfähig, die Pflichten und Vollmachten seines Amtes auszuüben“. Kriterien für diese „Unfähigkeit“ sind nicht definiert, gemeint sind generell physische oder mentale Beeinträchtigungen.Ein bloßer Kabinettsbeschluss reicht allerdings für eine dauerhafte Absetzung nicht aus. Zwar wird der Präsident sofort des Amtes enthoben, wenn Vizepräsident und Kabinett eine entsprechende Erklärung im Kongress einreichen. Der Präsident kann sich dann jedoch mit einer Gegenerklärung seine Befähigung selbst attestieren, womit er sofort wieder im Amt wäre.Im nächsten Schritt müssten Vizepräsident und Kabinett abermals die Amtsunfähigkeit des Präsidenten erklären, was zu dessen erneuter vorläufiger Amtsenthebung führen würde. Innerhalb von 21 Tagen müsste dann der Kongress über eine mögliche endgültige Absetzung abstimmen. Dafür ist dann eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern erforderlich.Entmachtung Trumps noch weit enferntDerzeit gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass der in dem Zeitungsbeitrag beschriebene interne „Widerstand“ derart weit geht, dass das Kabinett doch noch Trumps Entmachtung betreiben könnte. Zudem setzt das „25th Amendment“ überaus hohe Hürden: Eine Zweidrittelmehrheit im Repräsentantenhaus wie im Senat dürfte auch nach den Kongresswahlen im November kaum zu erreichen sein.Die Barrieren für die Absetzung sind noch höher gesteckt als beim sogenannten Impeachment-Verfahren, das bereits in der US-Verfassung von 1789 festgelegt wurde und bei dem die Zuständigkeit ganz in den Händen des Kongresses liegt.apa/afp