Dienstag, 21. August 2018
4300 Revisionen für Fahrzeuganhänger heuer noch fällig
Ein Dekret des Transportministeriums vom 18. Mai 2018 sieht vor, dass auch die Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen der periodischen Hauptuntersuchungspflicht (Revisionspflicht) unterliegen. Diese Hauptuntersuchungen sind 4 Jahre ab Erstzulassung und danach alle 2 Jahre durchzuführen. Derzeit können sie ausschließlich in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen Süd abgewickelt werden.
Für Überprüfungen von Fahrzeuganhängern sollte man sich rechtzeitig bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen einen Termin vormerken. - Foto: © LPA