Donnerstag, 15. November 2018

Ärzte haften auch bei ungenügender Betreuung

Bei einem 75-jährigen Mann hatten die Ärzte einen Tumor nicht rechtzeitig erkannt und der Patient verstarb wenige Monate später. In einem anderen Fall verschied ein Achtzehnjähriger, nachdem der Amtsarzt, der den jungen Mann schon seit einigen Jahren aufgrund von Mandelentzündungen betreut hatte, eine beidseitige Lungenentzündung nicht erkannte.

Ärzte können nicht nur bei eindeutigen Kunstfehlern sondern auch bei ungenügender Betreuung der Patienten zur Haftung gezogen werden. Bild: Shutterstock









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