Donnerstag, 17. November 2016

Alkohol am Steuer – Wenn man Sozialarbeit leisten kann

Aufgrund des Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss war ein Mann in der Region Umbrien zu einer Haftstrafe von 20 Tagen sowie zu einer Geldbuße von Euro 600,00, beides ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden, samt der unbedingten Zusatzstrafe des Führerscheinentzugs für die Zeitdauer von zwanzig Tagen.









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