Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der damals 22-Jährige SS-Wachmann mit der Sicherung des Lagers und der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen sein. Wie allen anderen SS-Angehörigen habe er um die „Grausamkeit der organisierten Massentötungen“ gewusst. Ihm solle auch bekannt gewesen sein, „dass die ihrem Schicksal arg- und wehrlos gegenüberstehenden Menschen aus rassischen menschenverachtenden Motiven getötet wurden“.Konkret wird dem in Frankfurt wohnenden 96-Jährigen demnach vorgeworfen, als Wachposten an Massenerschießungen im Rahmen der sogenannten Aktion Erntefest teilgenommen zu haben. Dabei wurden am 3. November 1943 binnen weniger Stunden mindestens 17.000 jüdische Gefangene in Lublin-Majdanek getötet.Als Teil einer Postenkette und Turmwache habe er dabei einen „arbeitsteiligen Beitrag“ geleistet und „die heimtückischen und grausamen Taten wissentlich und willentlich gefördert“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Anklage basiere auf der Auswertung zahlreicher historischer Dokumente aus jener Zeit.Über die Eröffnung des Prozesses gegen den Beschuldigten ist damit noch nicht entschieden. Das Frankfurter Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Wie in anderen vergleichbaren Fällen könnte darüber hinaus auch die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten noch eine Rolle spielen.Verhandlungsfähig ist der betagte Angeklagte jedenfalls, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte. Der 96-Jährige sei begutachtet worden. Demnach dürfe nicht mehr als zwei Tage pro Woche verhandelt werden, und auch nur maximal zwei Stunden pro Tag.apa/afp/dpa