Denn diese Möglichkeit hat Rom auch für heuer den Ärzten im öffentlichen Gesundheitswesen eröffnet, um dem staatsweiten Ärztemangel entgegenzuwirken. Ärzte im öffentlichen Dienst können also auf Wunsch bis zu ihrem 72. Lebensjahr arbeiten und auch bereits pensionierte Ärzte dürfen in den Betrieb zurückkehren dürfen, solange sie nicht älter als 72 Jahre sind. <BR /><BR /> Die Ärzte müssen in beiden Fällen von sich aus ansuchen – sie können nicht vom Betrieb verpflichtet werden. Andererseits gibt es auch kein Recht auf Weiter- oder Wiederbeschäftigung. <h3> Raffl: „Erfahrungen bisher positiv“</h3>Ob dem Antrag stattgegeben wird, hängt laut Ressortdirektor Michael Mayr „von vielen Faktoren ab, die sich nicht verallgemeinern lassen“. Es müsse vom Arbeitgeber von Fall zu Fall entschieden werden. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb jedenfalls bewertet diese nun gesetzlich verankerte Möglichkeit grundsätzlich „als positiv“. <BR /><BR />Die Regelung ermögliche zusätzliche Unterstützung vonseiten erfahrener Ärzte bzw. Ärztinnen, sagt Pressesprecher Lukas Raffl: „Unsere Erfahrungen sind bisher auch positiv.“ Als Betrieb gelte es hier auch, auf die einzelnen Mitarbeitenden einzugehen und Arbeitsbereiche festzulegen, die für die Mitarbeitenden und den Betrieb von Vorteil sind. <h3> Gemeinschaftshäuser als Chance</h3>Und genau an diesem Punkt bringt Südtirols ANAAO-Chef Dr. Edoardo Bonsante die neuen Gemeinschaftshäuser ins Spiel, in denen neben Allgemeinmedizinern ja auch die Anwesenheit von Fachärzten vorgesehen ist. Diese zusätzlichen Dienste mit dem Betriebspersonal zu besetzen, dürfte eine Herausforderung werden. <BR /><BR />„Doch gerade älteren Kollegen, denen die Arbeit im Krankenhaus zu anstrengend wird und die ansonsten in den Ruhestand gehen würden, könnte es entgegenkommen, in den Gemeinschaftshäusern die Facharztvisiten zu übernehmen“, glaubt Dr. Bonsante. Und das sei wiederum auch ein Gewinn für die Häuser, die so Patienten und Kollegen viel Wissen und Erfahrung anbieten könnten. <BR /><BR /> Was er nicht sagt: Das schafft dann auch Platz in den Krankenhäusern. Denn auf gesamtstaatlicher Ebene ist es gerade die Spitalsärztegewerkschaft ANAAO, die auch die Karrierechancen mit ins Spiel bringt: Man sei nicht grundsätzlich gegen diese Regelung, ließ ANAAO-Chef Dr. Pierino Di Silverio wissen. Man befürchte aber, „dass durch die Weiterbeschäftigung älterer Kollegen die Karrieren aller anderen blockiert werden“.<BR /><BR />Sorgen ganz anderer Art macht sich Südtirols Ärztekammer-Präsidentin Dr. Astrid Marsoner: „Tatsächlich stopfen Pensionisten so manche Löcher. Wenn dies allerdings dazu führt, dass das wahre Problem liegen gelassen wird und man es versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit im öffentlichen Dienst für junge Kollegen wieder attraktiv zu machen, ist das politisch sehr kurzsichtig und Ressourcenverschwendung.“