„Mit dieser Neuerung wird ein Vergleich der verschiedenen Angebote in diesem Bereich noch wichtiger“, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale in Bozen. <BR /><BR /><BR /><BR />Auto und Motorrad sind vielen lieb – und vor allem auch teuer: Diese Weisheit bestätigen im Moment wieder einmal die Preise für Benzin und Diesel. Aber auch bei den Fixkosten dürfte es für viele Besitzerinnen und Besitzer bald spürbar mehr ins Geld gehen. <BR /><BR />An der Preisschraube dreht diesmal die EU, und zwar von der Zentrale aus. Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Mitgliedsstaaten, einen Beschluss der Parlaments in Sachen Haftpflichtversicherung umzusetzen. Dieser sieht vor, dass die Versicherung des fahrbaren Umsatzes – vereinfacht gesagt – wie die bekannte Autosteuer gehandhabt wird: Sie ist also zu bezahlen, egal ob das Auto nun fährt oder nur wochenlang in der Garage steht.<BR /><BR /><b>„Winterschlaf“ fürs Motorrad</b><BR /><BR />Genau diese Garagen-Sparmöglichkeit wird aber demnächst gestrichen. Nach der geltenden italienischen Straßenverkehrsordnung besteht eine Versicherungspflicht nur für Fahrzeuge, die auf der Straße unterwegs sind oder auf öffentlichen Plätzen abgestellt sind. Die Versicherungsgesellschaften haben also die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden eine Polizze anzubieten, die storniert wird, wenn Auto oder Motorrad für längere Zeit nicht unterwegs sind. <BR /><BR />Konkret können Motorrad-Besitzer derzeit ihren zweirädrigen Liebling in der „Tourensaison“ von Frühling bis Frühherbst versichern – und die Polizze in den Wintermonaten pausieren. Dieser „Winterschlaf“ bei der Versicherung zahlt sich aus, denn bei einer Garagen-Zeit des Motorrads von 6 Monaten lassen sich jährlich rund 100 Euro zahlen – je nach Höhe der Polizzen in den einzelnen Regionen.<BR /><BR />Treffen dürfte die Bestimmung aber auch Autobesitzer, die ihre Karossen-Kostbarkeiten zum Beispiel in der privaten Garage verwahrten und keine Haftpflichtversicherung abschlossen, weil sie nie unterwegs waren. In Zukunft gilt die simple EU-Regel: Alles, was Motor und Räder hat, muss auch versichert werden – und zwar übers ganze Jahr. Eine Ausnahme machen nur Fahrzeug-Relikte, die nicht einmal die Möglichkeit haben, aus eigenem Antrieb einen Meter weit zu fahren. <BR /><BR /><b>In 2 Jahren in Kraft</b><BR /><BR />Die Haftpflichtversicherung nach tatsächlichem Bedarf ist in vielen Ländern der EU bereits umgesetzt. Jetzt werden auch die verbleibenden Mitgliedsstaaten – darunter Italien – mitziehen müssen. Bis es soweit ist, können sich Besitzerinnen und Besitzer vielleicht etwas Geld auf die Seite legen. Denn: „Es steht noch nicht fest wann diese Regelung in Kraft treten wird, denn die Mitgliedsstaaten haben nun 2 Jahre Zeit sich anzupassen“, sagt Stefanie Unterweger, die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Bozen. <BR /><BR />Und dann? „Mit dieser Neuerung wird das Vergleichen der verschiedenen Angebote bei jeder Vertragsfälligkeit umso wichtiger werden. Nur durch das Vergleichen und einem eventuellen ständigen Wechsel können sich Verbraucherinnen und Verbraucher stets das günstigste Angebot raus picken und auf Dauer sparen“, sagt die Expertin der VZS. <BR />