Grund ist seine heftige Kritik an seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs, die er am Dienstag als „Staatsstreich“ bezeichnete.Die Regeln, an die sich Berlusconi während des zehnmonatigen Sozialdiensts halten muss, könnten in restriktivem Sinne revidiert werden, sollte er sich nicht korrekt verhalten, hieß es aus Mailänder Justizkreisen.„Mit diesem Urteil hat man mich aus dem Senat verjagt und mir verboten, sechs Jahre lang meine Kandidatur einzureichen. Damit ist der Chef des Mitte-Rechts-Lagers aus dem Weg geräumt worden, der einzige, der den gemäßigten Block in Italien zusammenhalten kann“, kritisierte Berlusconi jene Mailänder Richter, die ihn im August vergangen Jahres im sogenannten Mediaset-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt hatten.Sozialdienst könnte wieder in Hausarrest umgewandelt werdenDiese Haftstrafe war wegen einer Amnestieregelung automatisch auf ein Jahr verkürzt worden. Mitte April hatten die Richter dann einem Antrag Berlusconi, zur Ableistung eines zehnmonatigen Sozialdiensts statt des Hausarrests, stattgegeben.Die Bewegungsfreiheit Berlusconis wird dadurch dennoch bis März 2015 eingeschränkt sein. Der Vorsitzende der Oppositionspartei Forza Italia muss die zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr zu Hause verbringen. Zudem darf er mit Ausnahme eines dreitägigen Aufenthalts in Rom pro Woche seine Heimatregion Lombardei nicht verlassen.Monatlich wird Berlusconi eine Mitarbeiterin des Gerichts treffen müssen, welche die Leistungen des Ex-Regierungschefs bei der gemeinnützigen Arbeit im Altersheim überprüfen wird. Der 77-Jährige muss mindestens vier Stunden pro Woche Sozialdienst leisten.Außerdem darf er nicht mit Vorbestraften verkehren. Sollte er sich jedoch nicht an die Regeln halten und weiterhin die Justiz kritisieren, droht ihm, dass die Sozialarbeit widerrufen und er unter Hausarrest gestellt wird. Bisher hat Berlusconi im Wahlkampf nicht mit Kritik an den Justizbehörden gespart.apa