Die US-Diözese hat im Vatikan angefragt, wie der entstandene Schaden wieder behoben werden kann. Sogar eine Wiederholung aller Messen steht im Raum. <BR /><BR />Nach einer offiziellen Mitteilung des Bistums nutzten Priester in Eucharistiefeiern den falschen Wein. Der Fehler beim Messwein hat schwerwiegende Folgen, wie aus einem Schreiben des zuständigen Erzbischofs, Joseph Naumann, hervorgeht: „Für viele Jahre waren alle Messen ungültig, daher wurden die Intentionen, für die diese Messen abgehalten wurden, nicht erfüllt, einschließlich der Verpflichtung der Priester, die Messe für das Volk zu halten“. Die Erzdiözese steht vor einer schwierigen Situation.<BR /><BR />Ein Priester feiert die Eucharistiefeier immer in einem bestimmten Anliegen, der sogenannten Messintention. Die bekannteste Form der Messintention ist das Gebet für Verstorbene (Requiem, Seelenamt, Jahrgedächtnis). Messintentionen sind meist mit einem finanziellen Beitrag verbunden (in der Diözese Bozen-Brixen sind es aktuell 10 Euro). <h3> Müssen alle Messen wiederholt werden?</h3>Gemäß den kirchenrechtlichen Regeln müssen angenommene Gebetsanliegen auch erbracht werden, daher hat die Erzdiözese Kansas City nun den Vatikan angefragt, wie der – durch nicht zugelassenen Wein – entstandene Schaden behoben werden kann – sogar eine Wiederholung aller Messen steht im Raum. Um das Ausmaß des Problems zu ergründen, bittet Erzbischof Naumann in seinem Schreiben um Mitteilung, in welchen Gemeinden ebenfalls nicht-liturgiefähiger Wein Verwendung fand.<BR /><BR />Doch der Erzbischof kann zumindest für die Gläubigen Entwarnung geben: Sie haben trotz allem zumindest die Kommunion empfangen. Denn die Konsekration der Hostie sei erfolgreich vollzogen worden. Die Messe habe jedoch nicht stattgefunden, da für sie die gültige Konsekration beider Gestalten notwendig ist – der Wein jedoch aufgrund seiner Beschaffenheit nicht gewandelt werden konnte.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="918250_image" /></div> <BR /><BR />Das Kirchenrecht legt fest, dass die Eucharistie nur mit Wein aus Trauben gefeiert werden kann. Die Instruktion Redemptionis Sacramentum aus dem Jahr 2004 bestimmt, dass Wein, „der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein“ muss. Er dürfe nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. Es ist „streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen“.<BR />Sehr geringe Mengen an Sulfiten als Konservierungsmittel können toleriert werden, andere Zusatzstoffe jedoch nicht. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="918253_image" /></div> <BR /><BR />Ausnahmen gibt es lediglich für alkoholkranke Menschen: Sie dürfen statt Wein Traubensaft verwenden. In einem solchen Fall muss sich der Priester an sein Bistum wenden. Nur dort kann ein Dispens, also eine Befreiung von der Pflicht, erteilt werden. Auch dieser Traubensaft muss allerdings gewisse Vorgaben erfüllen.<BR /><BR />Dem Erzbistum Kansas City helfen diese Ausnahmen jetzt aber nicht mehr weiter. Dort wurden – auch über Internet – Weine für die Messfeier verkauft, die „Zusatzstoffe wie Holunderextrakt, Zucker, Alkohol und so weiter enthalten“ – all dies macht den Wein für die Messe unbrauchbar. Daher sei fortan nur noch der Gebrauch von explizit liturgiefähigem Wein erlaubt, so das Erzbistum. <BR /><BR />Um weitere Probleme zu vermeiden, sollten Priester nun vermehrt darauf achten, dass ihr Messwein frei von Zusatzstoffen und speziell für den sakramentalen Gebrauch gekeltert sei, mahnt Erzbischof Naumann in seinem Brief an die Priester.<BR />