Die EU-Kommission untersucht nun, welche Folgen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg für das Funktionieren des europäischen Asylsystems hat. Auch das Bundesinnenministerium überprüft die Praxis, Asylsuchende nach Italien zurückzubringen.Der Gerichtshof hatte am Dienstag die geplante Abschiebung einer afghanischen Familie mit sechs Kindern aus der Schweiz nach Italien untersagt.Er forderte eine dem Alter der Kinder angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung der Familie als Voraussetzung. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es. Die Straßburger Richter verboten dabei aber nicht generell die Abschiebung nach Italien.Dabei geht es einmal wieder um die Regel, wonach Asylbewerber in das Land zurückgeschickt werden können, in dem sie erstmals in die EU eingereist sind. Dieses Land ist nach der sogenannten Dublin-II-Regelung für den Asylantrag zuständig. Die Verordnung kommt auch in dem Nicht-EU-Staat Schweiz zur praktischen Anwendung.Das Urteil hat besondere Bedeutung für Deutschland, weil Tausende Bootsflüchtlinge, die in Italien ankommen, nach Norden weiterreisen. Rom wird vorgeworfen, die Ankommenden nicht korrekt zu registrieren. Für das Asylverfahren wäre laut Dublin-II in solchen Fällen Italien zuständig.Als ein Hintergrund der schwierigen Bedingungen in Italien gilt die große Zahl von Bootsflüchtlingen. Allerdings lag das Land zuletzt mit 180 Asylbewerbern pro eine Million Einwohner nur im EU-Mittelfeld (1. Quartal 2014). Bei den absoluten Zahlen kam Italien mit 10.700 Bewerbern zuletzt auf Platz vier hinter Deutschland mit 36.890, Frankreich mit 15.885 und Schweden mit 12.945 Bewerbern.dpa