Weiters verlange Großbritannien ein „Einspruchsrecht” während dieser Übergangsphase. Die EU hatte zuletzt ihre Verhandlungsposition für die Übergangsperiode nach dem Brexit Ende März 2019 festgelegt. Demnach soll diese Phase am 31. Dezember 2020 enden. In der Übergangszeitraum ist Großbritannien nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten, muss aber EU-Recht weiterhin anwenden.Auch werde von Großbritannien weiter nicht anerkannt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Streitfragen über EU-Recht eine Zuständigkeit haben sollte. Dies sei „ein Punkt der Meinungsverschiedenheiten” mit Großbritannien. Barnier erklärte, für die EU seien die britischen Forderungen nicht akzeptabel. Es gebe nur noch weniger als zehn Monate Zeit, wenn wie geplant im Oktober der Austrittsvertrag fertig sein soll. In diesem müssten auch die Bestimmungen zur Übergangsperiode verankert sein.apa/dpa