Freitag, 27. April 2018
Bruneck: Erstmals Denkmalschutz für neuzeitliche Wasserschleuse
Die Landesregierung hat am 24. April auf Antrag von Denkmalpflege-Landesrat Florian Mussner beschlossen, das Überschlagwehr in der Ahr zwischen St. Georgen und Gais in der Gemeinde Bruneck unter Denkmalschutz zu stellen. Der Ressortdirektor für die Denkmalpflege, Valentino Pagani, wird nun im Grundbuchsamt in Bruneck den Antrag auf Eintragung des direkten Denkmalschutzes einbringen.
Die nun denkmalgeschützte Wasserschleuse an der Ahr - Foto: LPA/Amt für Bau- und Kunstdenkmäler - Foto: © LPA