„Sie könnten im Gesundheitsministerium den Antrag zur Anerkennung stellen“, schlägt Irene Rigott, Präsidentin der Berufskammer der Gesundheitsberufe in den Bereichen Sanitätstechnik, Rehabilitation und Prävention, vor. <BR /><BR />„Die Probleme sind seit Jahren, ja eigentlich seit Jahrzehnten bekannt“, sagt Rigott. Und insbesondere die Zahnärzte selber wüssten durchaus, „dass sie mit solchen Prophylaxeassistenten rechtlich nicht in Ordnung sind. Alle Zahnärzte sind in den vergangenen Jahren mehrmals offiziell und schriftlich darüber informiert worden, dass Prophylaxeassistenten hierzulande keine Zahnreinigungen vornehmen dürfen“. <BR /><BR />Dentalhygiene ist seit 1999 in Italien eine akademische Ausbildung, mit 3000 Stunden Theorieunterricht und 1500 Stunden Berufspraktikum. Eine solche haben in Südtirol laut Berufskammer aktuell 108 Dentalhygieniker, und 2025 schließen weitere 17 ab. <BR /><BR />In vielen der rund 300 Zahnarztpraxen in Südtirol übernehmen „Prophylaxeassistenten“ die Zahnreinigung. Ihre Ausbildung haben sie in Österreich oder Deutschland gemacht. Und genau da liegt das Problem: Denn die zahnmedizinische Prophylaxeassistenz ist eine nur in diesen Ländern vorgesehene Fortbildung für schon ausgebildete Zahnarztassistenten. Die Fortbildung umfasst in Deutschland 400 Stunden berufsbegleitenden Unterricht, in Österreich 155 Stunden (Dentalhygieniker gibt es in beiden Ländern hingegen nicht). Mit einer solchen Weiterbildung darf man in Italien jedoch nicht im Mund des Patienten arbeiten.<BR /><BR />Den Gesundheitsberuf Dentalhygieniker gibt es in Italien seit 1999, „und die einzigen Berufsgruppen, die im Mund der Patienten arbeiten dürfen, sind Zahnärzte und Dentalhygieniker, niemand anders sonst,“, erklärt Rigott. <BR /><BR />Der Lehrberuf Zahnarztassistentin wurde 2018, und auch 2022 neu geregelt, „und es sind gesetzlich zum Beispiel festgelegt, dass es Personen, die zwischen 2013 und 2022 mindestens 36 Monate als Zahnarztassistenten tätig waren, weiterhin erlaubt ist, als Zahnarztassistenten zu arbeiten. Aber niemals im Mund von Patienten“, unterstreicht sie. Gesetz ist nun mal Gesetz. <BR /><BR />Gerade in jüngster Zeit sind auch einige Praxen kontrolliert – und gestraft worden. Nicht zuletzt deswegen wird das Thema nun hochaktuell – und die Betroffenen machen sich Sorgen. <BR /><BR />„Allenthalben bemüht man sich um eine Lösung“, weiß Rigott. Was kann man also tun? Der Weg über das Gesundheitsministerium ist in dem Fall die einzige Möglichkeit. Zahnarztassistentinnen (mit regelrechter Ausbildung), die die Matura haben, und die Zusatzausbildung zum Prophylaxeasssitenten haben, könnten im Gesundheitsministerium den Antrag zur Anerkennung als Dentalhygieniker stellen. Das Ministerium wird wahrscheinlich Aufholmaßnahmen definieren (Theorie- und Praxis), die an einer italienischen Uni absolviert werden können, auch an der Claudiana. „Für diesen Weg sollte die Politik sich aktivieren, um das mit Rom abzuklären“, schlägt Rigott vor. <BR /><BR />Damit könne man zwar keinen Studientitel als Dentalhygieniker erreichen, „aber eine Berufserlaubnis“. Allen anderen müsse bewusst sein, „dass ihnen die Ausübung von dentalhygienischen Aktivitäten verboten ist“. Als Berufskammer habe man in den vergangenen Jahren vermehrt darauf hingewiesen, dass Dentalhygieniker fehlen. „Der entsprechende Studiengang sollte daher jährlich aktiviert werden“, sagt Rigott. Und auf noch etwas weist sie hin: Das Problem betreffe auch viele andere Berufe etwa im Rehabereich. „Auch hier fehlen die Fachkräfte, und die Tätigkeiten werden wahrscheinlich oft von fachfremden Personen ohne die notwendige Qualifikation durchgeführt“, so Rigott